Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit zu den Kernkomponenten des Universe Campus App Frameworks

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW.

Geltungsbereich dieser Erklärung

Universe.nrw ist bemüht, ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV NRW und dem BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: Universe Campus App Framework (Kernkomponenten)

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Kernkomponenten des Universe Campus App Frameworks sind teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 erfüllt. Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der mobilen Anwendung zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Anforderungen der EN 301 549 sind derzeit für die Kernkomponenten des Universe Campus App Frameworks nicht immer erfüllt:

  • 9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente: Teilweise fehlen Alternativtexte für Grafiklinks.
  • 9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte: Teilweise fehlen Alternativtexte für informative Schriftgrafiken.
  • 9.1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken: Teilweise fehlen leere alt-Attribute bei Grafiken ohne informative Funktion.
  • 9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften: Nicht alle Überschriften sind mit entsprechenden HTML-Strukturelementen ausgewiesen.
  • 9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar: Nicht alle Formularelemente sind mit passenden label-Elementen ausgestattet.
  • 9.1.3.4 Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung: Momentan kann man die Campus App noch nicht im Querformat nutzen.
  • 9.1.4.4 Text auf 200% vergrößerbar: Momentan kann die Schrift noch nicht auf 200% vergrößert werden.
  • 9.2.5.1 Alternativen für komplexe Zeiger-Gesten: Nicht alle Ziehbewegungen (Wisch-Gesten) können durch alternative Bedienelemente umgangen werden.
  • 9.2.5.3 Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens: Momentan besitzen nicht alle Bedienelemente sichtbare Beschriftungen.
  • 9.3.3.1 Fehlererkennung: Fehlerhaft ausgefüllte Felder werden derzeit noch nicht identifiziert.
  • 9.4.1.3 Statusmeldungen programmatisch verfügbar: Aktuell sind nicht alle positive Statusmeldungen programmatisch verfügbar.

Sollten Sie barrierefreie Inhalte benötigen, welche derzeit noch nicht zugängig sind, kontaktieren Sie uns gerne. Wir versuchen in dem Fall zeitnah eine Lösung zu finden.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 04.06.2024 erstellt.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten des Universe Campus App Frameworks (Kernkomponenten) aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Schicken Sie Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit bitte an info@universe.nrw.

Schlichtungsstelle

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Website www.universe.nrw an oben genannten Kontakt keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen: