Barrierefreiheit Website
Erklärung zur Barrierefreiheit von www.universe-framework.nrw
Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW.
Erläuterungen zum Prüfverfahren
Die BITV NRW und das BGG NRW regeln zusätzlich das Prüfverfahren, welches von der Überwachungsstelle anzuwenden ist. Es basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und dem Durchführungsbeschluss der (EU) 2018/1524.
Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 erfüllt. Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Anforderungen sind derzeit wie folgt nicht konform:
- Prüfschritt 0.0.3 Erläuterungen in Gebärdensprache
- Prüfschritt 0.0.4 Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden
- Prüfschritt 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
- Prüfschritt 9.1.3.1 Info und Beziehungen
- Prüfschritt 9.1.4.3 Kontraste von Texten
- Prüfschritt 9.2.1.1 Ohne Maus Nutzbar
Datum der Erstellung
Diese Erklärung wurde am 05.09.2025 erstellt.
Kontakt und Feedback-Möglichkeit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.universe.nrw aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Schicken Sie Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit bitte an info@universe.nrw.
Schlichtungsstelle
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Website www.universe.nrw an oben genannten Kontakt keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
- E-Mail: Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW
- Telefonisch: (0211) 855-3451
- Webseite: Überwachungsstelle barrierefreie Informationstechnik